Studienplatz einklagen Zahnmedizin
Studienplatz einklagen Zahnmedizin
Studienplatz Zahnmedizin einklagen: Für Betroffene die einzige Möglichkeit im Inland unabhängig von Note und Wartezeit die Zulassung zum Wunschstudium zu erlangen. Die Studienplatzklage Zahnmedizin erfolgt unabhängig vom Vergabeverfahren bei der Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS). Verklagt wird nicht die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS), sondern direkt die Universität, bei der das Studium aufgenommen werden soll. Wer mit einer Studienplatzklage auf Zahnmedizin Erfolg haben, sollte die richtige Strategie haben. Bei welchen Unis stehen die Chancen gut? Wann kann bei erfolgreicher Klage das Studium aufgenommen werden? Wie ist das Kostenrisiko? Dieser Beitrag klärt auf.
1. Wo kann Zahnmedizin zum Wintersemester 2024/2025 studiert werden?
2. Mit welcher Strategie hat die Klage auf Zahnmedizin die besten Chancen?
3. Welche Fristen sind zu beachten?
4. Wie schnell nach Klage kann das Studium begonnen werden?
5. Wie hoch sind die Anwaltskosten? Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
1. Wo kann Zahnmedizin zum Wintersemester 2024/2025 studiert werden?
a. Das Angebot zum Wintersemester 2024/2025
Niedersachsen
- Göttingen
- Hannover (Medizinische Hochschule)
Schleswig-Holstein
- Kiel
Hamburg
- Universität Hamburg
Berlin
- Charité
Hessen
- Frankfurt a.M.
- Gießen
- Marburg
Bayern
- München
- Regensburg
- Würzburg
- Erlangen-Nürnberg
Nordrhein-Westfalen
- Aachen
- Bonn
- Düsseldorf
- Köln
- Münster
Sachsen-Anhalt
- Halle-Wittenberg
Rheinland-Pfalz
- Mainz
Saarland
- Universität des Saarlandes (Homburg)
Baden-Württemberg
- Freiburg
- Heidelberg
- Tübingen
- Ulm
Sachsen
- Dresden
- Leipzig
Mecklenburg-Vorpommern
- Greifswald
- Rostock
Thüringen
- Jena
b. Angebot Zahnmedizin zum Sommersemester 2024
Niedersachsen
- Göttingen
Berlin
- Charité
Bayern
- Erlangen-Nürnberg
- München
- Würzburg
- Regensburg
Baden-Württemberg
- Freiburg
- Tübingen
- Ulm
Hessen
- Gießen
- Marburg
Nordrhein-Westfalen
- Köln
- Münster
Rheinland-Pfalz
- Mainz
2. Mit welcher Strategie hat die Klage auf Zahnmedizin die besten Chancen?
Abhängig davon, welche Note und Wartezeit der Studienbewerber hat. Wer gute Noten (besser als 1,9) oder viel Wartezeit hat (mindestens 8 Wartesemester) sollte dort klagen, wo “versteckte Studienplätze” nach Note bzw. Wartezeit vergeben werden wie z.B. in Kiel.
Bei den meisten Unis werden aber “versteckte Studienplätze” mit gleicher Chance verlost, so z.B. in Hannover, München, Marburg…. Hier sollten diejenigen klagen, die weder die erforderlichen Noten haben (s.o.) noch ausreichend Wartesemester (s.o.).
In beiden Fällen ist davon auszugehen, dass mehr Bewerber klagen als es “versteckte Studienplätze” gibt. Daher empfehle ich, mehrere Unis zu verklagen.
Anhand der Bewerbungsdaten des Studienbewerbers muss individuell eine chancenoptimierte Strategie entwickelt werden.
3. Welche Fristen sind zu beachten?
Von zentraler Bedeutung für die Studienplatzklage sind die Fristen.
Grund: die Fristen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich!
Welche Fristen in welchem Bundesland gelten, finden Sie hier in meinem Fachbeitrag zu Fristen bei Studienplatzklagen.
Ist Ihr Bundesland nicht dabei. Mailen Sie mir (tarneden@tarneden.de) und ich teile Ihnen die Frist für Ihr Bundesland mit.
4. Wie schnell kann nach Klage das Studium begonnen werden?
Frühestens im November (im WS) bzw. im Mai (im SoSe). Grund: die frühesten Gerichtsentscheidungen ergehen Anfang November. Positiv hervorzuheben sind hier die Gerichte in Göttingen und Hamburg. Sie sind alljährlich die ersten Gerichte, die entscheiden. Die Gerichte legen großen Wert darauf, dass der klagende Student in dem Semester, auf das er klagt, auch tatsächlich studieren kann. Es gibt auch Gerichte, die später entscheiden. In solchen Fällen ist teilweise ein erheblicher Vorlesungsverlust hinzunehmen. Teilweise wird dieser ausgeglichen durch besondere Angebote der Universitäten.
5. Wie hoch sind die Anwaltskosten? Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
5.1. Anwaltskosten
Die Anwaltskosten sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In den günstigen Bundesländern (Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen) kostet der Anwalt für das gerichtliche Verfahren 367,23 €. In den anderen Bundesländern 540,50 €. Hinzu kommen die Gerichtskosten und evtl. Kosten für die außergerichtliche Vertretung.
Um die Kosten genau zu taxieren, biete ich kostenfrei folgende Möglichkeiten an:
- Sie können die Kosten hier in unserem Kostenrechner taxieren
- Sie können hier kostenfrei einen Kostenvoranschlag anfordern
Haben Sie sonst Fragen? Dann mailen Sie mir (tarneden@tarneden.de) oder rufen mich an (0511. 220 620 60).
5.2. Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und Hochschulzulassungsrecht versichert ist, zahlt die Kosten die Versicherung. Bis zu 10 Klagen muss die Versicherung bezahlen. Schauen sie in Ihre Police oder fragen Sie Ihre Versicherung.
© RECHTSANWALT ROLF TARNEDEN