Bußgeld | Rotlichtverstoß | Verteidigung
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
Bußgeldverfahren nach Rotlichtverstoß? Wer bei Rot über die Ampel gefahren ist, erhält eine Bußgelbescheid. Entscheidend für das Strafmaß ist: War die Ampel länger als eine Sekunde rot zur Zeit des Verstoßes? Wenn ja, liegt ein qualifzierte Rotlichverstoß vor. Folge: Es gibt neben 2 Punkten im Verkehrszentralregister immer ein Fahrverbot. Bei dem einfachen Rotlichverstoß ist in aller Regel nur 1 Punkt fällig und es gibt kein Fahrverbot. Was ist zu beachten bei einer Verteidigung wegen Rotlichverstoßes? Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es gegen ein Fahrverbot? Was kostet der Anwalt? Und: Trägt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?
2. Qualifizierter Rotlichtverstoß
3. Punkte in Flensburg bei Rotlichtverstößen
4. Rechtsschutz gegen Fahrverbot bei Rotlichtverstoß
5. Anwaltskosten? Zahlt die Rechtsschutz?
Der einfache Rotlichtverstoß liegt vor, wenn das Rotlicht nicht länger als eine Sekunde rot war. Folgende Fälle sind zu unterscheiden:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot? |
Rotlicht leuchtet
bei Verstoß weniger als eine Sekunde “Rot” |
90,00 € | 1 | Nein |
…mit Gefährdung | 200,00 € | 2 | 1 Monat |
…mit Sachbeschädigung | 240,00 € | 2 | 1 Monat |
2. Qualifizierter Rotlichtverstoß
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn das Rotlicht beim Verstoß schon länger als eine Sekunde auf Rot stand. Folgende Fälle sind zu unterscheiden.
Verstoß | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot? |
Rotlicht leuchtet
bei Verstoß länger als eine Sekunde “Rot” |
200,00 € | 2 | 1 Monat |
…mit Gefährdung | 320,00 € | 2 | 1 Monat |
…mit Sachbeschädigung | 360,00 € | 2 | 1 Monat |
3. Punkte in Flensburg bei Rotlichtverstößen
Die Punkte für Rotlichtverstöße finden Sie in den Tabellen zu Ziff. 1 und 2. Häufig geht es in Bußgeldsachen “mehr um die Punkte als um das Fahrverbot”. Dabei umfasst die Beratung und Verteidigung alle Fragestellungen um den Themenkreis Abbau von Punkten durch Fahreignungsseminare. Daneben muss in aller Regel das Fahreignungsregister in Flensburg ausgewertet werden, wann die nächsten Punkte gelöscht werden.
4. Rechtsschutz gegen Fahrverbot bei Rotlichtverstoß
Es gibt Fälle, in denen “nur” das Fahrverbot drückt, z.B. weil das Fahrverbot mit dem Beruf unvereinbar ist, d.h. eine Kündigung oder bei selbständigen (z.B. Taxifahrern) der Verlust der beruflichen Existenz droht. Wenn dies – nachweisbar – der Fall ist, gibt es die Möglichkeit, dass das Bußgeld erhöht wurde und vom Fahrverbot abgesehen wird. Fragen Sie nach: Wir haben Fallerfahrung damit.
5. Anwaltskosten? Zahlt die Rechtsschutz?
5.1. Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Fast jede Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten in Bußgeldverfahren. Gern frage ich für Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob von dort Kostenschutz besteht.
5.2. Kontaktaufnahme zum Anwalt
Gern erstelle ich Ihnen kostenfrei einen Kostenanschlag: Am einfachsten mailen Sie mir dafür Ihren Bußgeldbescheid an tarneden@tarneden.de. Sie können mich auch gern für ein kostenfreies Informationsgespräch anrufen: 0511. 220 620 60.
© Rechtsanwalt Rolf Tarneden[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]