Bußgeld | Geschwindigkeitsverstoß | Fahrverbot
Rechtsanwalt Rolf Tarneden
Bußgeld wegen Geschwindigkeitsüberschreitung? Evtl. mit Fahrverbot? Eine der meist begangenen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ist der Geschwindigkeitsverstoß. Betroffene sind häufig verärgert, wenn sie an gefahrloser Stelle geblitzt werden. Bei Geschwindigkeitsverstoßen drückt das Bußgeld, noch mehr aber drücken Punkte und – falls angeordnet – das Fahrverbot. Das Interesse an Verteidigungen in Bußgeldsachen ist daher auch am stärksten gerichtet auf die Vermeidung von Punkten und (falls angeordnet) Fahrverbot. Welche Erfolgsaussichten bestehen in Bußgeldverfahren? Können die Punkte in Flensburg abgewendet werden? Kann statt Fahrverbot eine höhere Geldbuße festgesetzt werden? Dieser Beitrag klärt auf.
1.Welche Arten von Geschwindigkeitsüberschreitungen sind zu unterscheiden?
2.Verteidigung bei m a n u e l l e r Messung
3.Verteidigung bei a u t o m a t i s c h e r Messung
4.Kann die Geldbuße erhöht und dafür das Fahrverbot fallen gelassen werden?
5.Wie hoch sind die Anwaltskosten (übernimmt die Rechtsschutzversicherung)?
1.Welche Arten von Geschwindigkeitsüberschreitungen sind zu unterscheiden?
2.Verteidigung bei m a n u e l l e r Messung
Mit manueller Messung wird hier bezeichnet jede Messung mit einem mobilen Messgerät (im Gegensatz zu fest installierten Geräten): Bei Messungen dieser Art gibt es naturgemäß mehr Fehlerquellen. Es ist in solchen Fällen zu prüfen,
-ob das Gerät richtig aufgestellt wurde
-ob es richtig bedient wurde
-ob es geeicht war
-ob es in dem richtigen Winkel zur Straße und zum Fahrzeug stand
-…
Diese Prüfung kann sehr umfangreich sein. Auch ist eine intensive Befassung mit der Messmethode erforderlich. Um eine Messung nachvollziehen zu können, kann es daher nötig sein, die Bedienungsanleitung anzufordern und einzusehen.
Dazu ein Beispiel: Bei einer Messung aus einem fahrenden Polizeiauto heraus durch Hinterherfahren hinter einem anderen Fahrzeug handelt es sich um eine recht schwierige Messung: Zu prüfen ist dann durch den Verteidiger, was eigentlich gemessen wird: Die Geschwindigkeit des Polizeiwagens oder die des verfolgten Fahrzeuges? Wenn die Geschwindigkeit des verfolgten Fahrzeuges gemessen wird, muss die Behörde genau erklären, wie die Messung erfolgt sein soll und Messungenauigkeiten ausgeschlossen sind: Denn das Messgerät wird selbst mit hoher Geschwindigkeit bewegt. Zudem müssen variierende Abstände zwischen den beiden Fahrzeugen berückischtigt werden.
3.Verteidigung bei a u t o m a t i s c h e r Messung
Mit automatischer Messung werden hier Messanlagen bezeichnet, die fest installiert sind. Messungen von fest installierten Messgeräten sind in der Regel schwerer angreifbar. Anders als bei manuellen Messungen (s.o. Ziff. 2) ist hier einmal eine feste Installation erfolgt. Da diese Geräte tagein tagaus Blitzerfotos erzeugen, kann von einer gewissen Routine seitens der Messeinrichtung ausgegangen werden.
Hier muss dann der Schwerpunkt gesetzt werden, ob die Geräte ordnungsgemäß gewartet und geeicht sind.
Ein anderer Ansatzpunkt kann die Erkennbarkeit des Beschuldigten auf dem Foto sein.
4.Kann die Geldbuße erhöht und dafür das Fahrverbot fallen gelassen werden?
Bei Fahrverboten regelt der Bußgeldbescheid in aller Regel, dass der Betroffene 4 Monate Zeit an, den Führerschein abzugeben, um das Fahrverbot beginnen zu lassen. Diese 4 Monate hat der Gesetzgeber jedem Betroffenen eingeräumt, um binnen dieser Zeit z.B. einen Urlaub abzuwarten, also möglichst ohne große Nachteile das Fahrverbot “abzubummeln”.
Wer ein Fahrverbot im Rahmen dieser 4 Monatsregelung auf zumutbare Weise “absitzen” kann, hat keine Chance auf Erhöhung der Geldbuße gegen Absehen vom Fahrverbot.
In den Fällen aber, wo den Betrofffenen trotz der 4 Monatsregelung unzumutbare Nachteile drohen (z.B. Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Berufskraftfahrern, die schon ihren Jahresurlaub genommen haben), kann mit Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden, dass das Gußgeld erhöht wird, vom Fahrverbot aber abgesehen wird.
5.Anwaltskosten (übernimmt die Rechtsschutzversicherung)?
5.1. Rechtsschutzversicherung
Bußgeldverfahren ist über den Verkehrsrechtsschutz in den meisten Rechtsschutzversicherungen versichert. Gern übernehme ich für Sie kostenfrei die Anfrage bei Ihrer Versicherung, ob von dort Kostenschutz besteht.
5.2. Kontaktaufnahme zum Anwalt
Kostenanschläge erhalten Sie binnen 24 Stunden kostenfrei: Am einfachsten ist es, wenn Sie mir dafür Ihren Bußgeldbescheid mailen an tarneden-inhestern.de. Sie können auch durchrufen für ein kostenfreies Informationsgespräch: 0511. 220 620 60.
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