Visum Deutschland
Visum Deutschland
Ausländer, die ein Visum für Deutschland haben wollen, müssen das Visum bei der Deutschen Botschaft in ihrem Land beantragen. Die Deutsche Botschaft entscheidet über das Visum für Deutschland in allen Fällen, z.B. Ehegattennachzug, Besuchsvisum, Arbeitsaufnahme, Kindernachzug usw. . Lehnt die Deutsche Botschaft das Visum ab, kann der Betroffene Remonstration/Widerspruch einlegen. Bleibt auch diese ohne Erfolg, kann das Visum für Deutschland am Verwaltungsgericht in Berlin eingeklagt werden. Aber wann hat ein Visumsantrag Erfolg? Und wann gewinne ich Remonstration oder Klage? Diese Fragen klärt dieser Beitrag. Ich bin langjährig im Ausländerrecht tätig, habe Mandanten aus Russland, Ukraine, Kasachstan, Usbekistan, der ehemaligen Sowjetunion, Afrika (Marokko, Tunesiern, Ägypten, Ätiopien, Kamerun, Ghana, Nigeria), Asien (China, Vietnam), Südamerika, Türkei vertreten gegenüber Deutschen Botschaften.
1. Wann erhalte ich das Visum für Deutschland von der Deutschen Botschaft?
2. Wann eine Remonstration / Widerspruch Erfolg?
3. Kann ich mein Visum für Deutschland einklagen?
4. Kann ich das Visum auch in Deutschland beantragen?
1. Wann erhalte ich das Visum für Deutschland von der Deutschen Botschaft?
Wenn der Visumsantrag vollständig ausgefüllt bei der Deutschen Botschaft eingereicht ist und alle Anlagen beigefügt sind, beginnt die Prüfung durch die Botschaft. Die Botschaft sendet die Unterlagen an die Ausländerbehörde in Deutschland, in deren Bezirk der Ausländer später wohnt.
Für den Ausländer ergibt sich häufig folgendes Problem: Ruft er bei der Botschaft an und fragt nach dem Stand, erhält er die Auskunft, die Ausländerstelle sei zuständig. Ruft er die Ausländerbehörde an, erhält er die Auskunft, die Botschaft sei zuständig. Richtig ist allein folgendes: Allein zuständig ist die Deutsche Botschaft.
Ob ein Visum erteilt wird oder nicht, lässt sich gut vorher sagen. Es ist zu prüfen, ob die Vorausetzungen für Ehegattennachzug, Kindernachzug, Familienzusammenführung, Arbeitsaufnahme, Besuchsvisum… vorliegen. Vertrauen Sie auf meine langjährige Erfahrung im Ausländerrecht.
2. Wann hat eine Remonstration / Widerspruch Erfolg?
Lehnt die Botschaft den Visumsantrag ab, kann der Betroffene Beschwerde einlegen (Remonstration genannt). Sie hat Erfolg, wenn die Deutsche Botschaft den Antrag zu Unrecht abgelehnt hat. Das kann der Fall sein, wenn die Botschaft einen Bearbeitungsfehler gemacht hat. Es kann auch sein, dass noch Unterlagen fehlen oder zu vervollständigen sind.
Wichtig ist, zu analysieren, wo der Ablehnungsgrund konkret liegt.
Die Botschaften machen es dem Ausländer nicht einfach. Denn die Ablehnungsbescheide enhalten zumeist keinerlei Gründe. In einigen Fällen werden Textbausteingründe angekreuzt. Der Betroffene weiß letztlich nicht, warum der Antrag abgelehnt wurde.
Dies kann im Remonstrationsverfahren überprüft werden. Ein erfahrender Anwalt findet im Kontakt mit der Botschaft schnell heraus, warum das Visum nicht erteilt wurde.
Wer den Abehnungsgrund kennt, kann analysieren, ob der Antrag zu Unrecht abgelehnt wurde.
Wird der Fehler beseitigt, wird das Visum erteilt.
3. Kann ich mein Visum für Deutschland einklagen?
Für alle Verfahren gegen Deutsche Botschaften ist zentral das Verwaltungsgericht in Berlin zuständig. Jedes Jahr habe ich Verfahren in Berlin, habe langjährig Prozesserfahrung dort.
Typisch ist der Ehegattennachzug: In diesen Fällen ist es in aller Regel sinnvoll, wenn der in Deutschland lebende Ehegatte mit zum Gericht nach Berlin fährt. Häufig steht in Frage, ob es sich um eine Scheinehe handelt. Am besten können die Eheleute selbst das Gericht überzeugen. Dann kann das Gericht alle Fragen stellen, ob es wirklich eine Scheinehe ist. Dieser Verdacht lässt sich häufig entkräften, z.B. durch die Vorlage von Fotos oder die Schilderung, wie die Eheleute trotz der Trennung miteinander kommunizieren.
Ein Klageverfahren in Berlin nimmt im Durchschnitt ca. 6 Monate Zeit in Anspruch. Dann entscheidet das Gericht in Berlin, ob das Visum erteilt wird oder nicht.
Die Chancen, ob das Verahren gewonnen wird, lassen sich im Vorfeld nach meiner Erfahrung sehr genau taxieren, sodass wir mit großer Wahrscheinlichkeit vorhersagen können, ob sich eine Klage lohnt.
Ich habe eine Erfolgsquote von fast 100 % bei Visumsverfahren, die wir in Berlin eingeklagt haben. Allerdings lege ich auch großen Wert auf die Erfolgsprognose. Aussichtslose Fälle vertrete ich in aller Regel nicht.
4. Kann ich das Visum auch in Deutschland beantragen?
Wer in Dänemark oder Deutschland geheiratet hat, versucht oft, direkt in Deutschland das Visum zu erhalten. Die Ausländerbehörden in Deutschland verweisen den Ausländern häufig darauf, dass er ausreisen soll und den Visumantrag aus dem Ausland erneut bei der Deutschen Botschaft stellen soll.
Dürfen die Ausländerbehörden den Ausländer darauf verweisen, auszureisen und den Antrag bei der Deutschen Botschaft im Ausland noch mal zu stellen?
Nach dem Ausländerrecht hat die Ausländerbehörde zwei Möglichkeiten. Sie können dem Ausländer – wenn die übrigen Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis vorliegen – in Deutschland direkt die Aufenthaltserlaubnis erteilen. Sie können den Ausländer aber auch darauf verweisen, zunächst auszureisen. Die Behörden haben in dieser Fragen einen Spielraum. Es ist dann die Aufgabe im Verfahren gegenüber der Ausländerstelle, die Ausländerbehörde davon zu überzeugen, dass der Ausländer in Deutschland bleiben darf und ihm dann hier die Aufenthaltserlaubnis direkt erteilt wird.
Visumsverfahren kosten mindestens 492,54 €, wenn der Anwalt die Vertretung gegenüber der Botschaft übernimmt. Je nach Fall kann es günstiger (z.B. bei Beratungen) oder teurer (z.B. wenn Klage erhoben wird) werden. Was Ihr Fall kostet? Fragen Sie mich online (tarneden@tarneden.de) oder rufen mich an (0511. 220 620 60): Sie halten kostenfrei und kurzfristig einen Kostenvoranschlag.