Führerscheinentzug nach Verkehrsunfall
Wer einen Verkehrsunfall verschuldet hat, muss damit rechnen, dass er den Führerschein verliert. Ob ein Führerscheinentzug nach Verkehrsunfall erfolgt, hängt davon ab, warum der Unfall passiert ist:
Alkohol am Steuer, Drogen, Fahrfehler, Fahrzeugfehler, körperliche Mängel, Medikamentenmissbrauch, geistige Mängel. Der Betroffene kann den Führerschein vorübergehend verlieren (Fahrverbot) oder dauerhaft (Führerscheinentzug). Ich vertrete langjährig Mandanten in allen Bereichen des Führerscheinrechts. Wann darf ein Führerschein entzogen werden? Wie lange darf er einbehalten werden? Und: Was kann ich dagegen tun? Diese Fragen klärt dieser Beitrag.
1. Führerscheinentzug wegen Alkohol
2. Führerscheinentzug wegen Drogen
3. Führerscheinentzug wegen Fahrfehler
4. Führerscheinentzug wegen körperlicher / geistiger Mängel
5. Wie bekomme ich den Führerschein zurück?
1. Führerscheinentzug wegen Alkohol
Wer einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss verursacht, verliert in aller Regel seinen Führerschein. Hintergrund: Die Unfallverursachung unter Alkoholeinfluss erfüllt in aller Regel den Straftatbestand des § 315 c StGB. Einzelheiten dazu finden Sie in meinem Fachartikel Gefährdung des Straßenverkehrs, hier auf unsere website.
In der Verteidigung geht es in diesen Fällen darum, darauf zu achten, dass die Sperre möglichst kurz ausfällt und die Strafe nicht zu hoch ausfällt. Daneben muss unbedingt geprüft werden, ob die Blutprobe überhaupt verwertbar ist. Liegt ein relevanter Verfahrensfehler vor, ist der Angeklagte freizusprechen, behält seinen Führerschein.
2. Führerscheinentzug wegen Drogen
Wer unter Drogeneinfluss einen Unfall verursacht, verliert nicht unbedingt die Fahrerlaubnis. Meistens wird dies aber der Fall sein. Erfolgt der Unfall unter Einfluss harter Drogen (Kokain, Heroin, Crack, Amfetamin…), wird in aller Regel mit dem Führerscheinentzug zu rechnen sein.
Bei weichen Drogen (also Cannabis) kommt es drauf an. Bei bloß einmaligem Konsum kann eine Führerscheinentzug abgewendet werden.
Wegen Drogen kann auch unabhängig von einem Verkehrsunfall der Führerschein entzogen werden. Dabei gibt es zwei Fälle: Das Fahren unter Drogen an sich. Einzelheiten dazu finden Sie in meinem Fachartikel Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogen, hier auf unserer homepage.
Daneben gibt es noch (nicht sehr häufig) den Fall einer Trunkenheitsfahrt wegen Drogen (heißt wirklich so). Einzelheiten dazu finden Sie hier in meinem Fachartikel Trunkenheitsfahrt unter Drogen, hier auf unserer Internetseite.
Die Verteidigung bei Führerscheinentzug wegen Drogen hat sich im Wesentlichen darauf zu konzentrieren, ob der Enzug überhaupt zulässig ist und ihn ggf. abzuwenden. Wenn der Führerscheinentzug unabwendbar ist, muss darauf geachtet werden, dass die Sperre möglichst kurz und die Strafe gering ist.
3. Führerscheinentzug wegen Fahrfehler
Ein Fahrfehler für sich führt in aller Regel nicht zum Führerscheinverlust. Nur wer grob verkehrswidrig und rücksichtslos besonders schwere Fahrfehler begeht und dabei einen Unfall verursacht, verliert den Führerschein. Besonders schwere Fahrfehler sind z.B.:
- Vorfahrtmissachtung
- falsches Überholen
- Falsches Fahren an Fußgängerüberwegen
- zu schnelles Fahren an Straßenkreuzungen
- an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhalten
- Wenden auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
- Fahren gegen die Fahrtrichtung (“Geisterfahrer”)
- wer liegen gebliebene Fahrzeuge nicht ausreichend kenntlich macht
Der Führerscheinentzug erfolgt in der Regel, wenn der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) erfüllt ist. Einzelheiten dazu finden Sie hier auf der homepage in meinem Fachartikel Gefährdung des Straßenverkehrs, hier auf unserer website.
Hauptaufgabe der Verteidigung ist es, zu prüfen, ob überhaupt ein Fahrfehler vorliegt und beweisbar ist. Die Unfallrekonstruktion ist häufig sehr schwer. Niemand soll wegen Unterstellungen zum Unfallhergang verurteilt werden. Vertrauen Sie auf meine jahrelange Erfahrung als Strafverteidiger vor deutschen Gerichten.
4. Führerscheinentzug wegen körperlicher / geistiger Mängel
Der Führerschein wird entzogen, wenn der Inhaber körperliche oder geistige Mängel hat. Die Fahrerlaubnisverordnung regelt im Einzelnen, wann dies der Fall ist. Betroffen sind vor allem ältere Menschen, die wegen zunehmenden Alters z.B. Sehstärke oder Hörvermögen verlieren.
Hauptaufgabe der Verteidigung in diesen Fällen ist es, zu prüfen, ob der behauptete Mangel tatsächlich vorliegt. Ggf. muss darüber ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Niemand soll auf seinen Führerschein verzichten, wenn er noch fahrtüchtig ist!
5. Wie bekomme ich den Führerschein zurück?
Durch das Wiedererteilungsverfahren. Jeder kann beantragen, dass ihm der Führerschein neu erteilt wird. In manchen Fällen muss vor der Wiedererteilung eine MPU (auch Idiotentest) absolviert werden. Das ist z.B. der Fall bei einer Entziehung wegen ERreichen der 18 Punkte Grenze oder wer die Fahrerlaubnis wegen Drogen verloren hat. Auch Betroffene einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 pro/mill müssen zur MPU.
In anderen Fällen kann die Fahrerlaubnis neu erteilt werden ohne Idiotentest, i.d.R. bei Trunkenheitsfahrten unter 1,6 pro/mill.
Der Antrag dafür ist bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.
Hauptaufgabe der Verteidigung in diesen Fällen ist es, zu prüfen, ob die Anordnung einer MPU (Idiotentest) für die Wiedererteilung überhaupt zulässig ist.
Auch beschäftige ich mich mit falschen MPU-Gutachten, d.h., wenn der MPU-Gutachter (z.B. TÜV, DEKRA, pima-MPU) Fehler gemacht haben, das Gutachen zu erstellen. Hier geht es um die Fachfrage, ob Ihre Begutachtung (also dass Sie die MPU nicht bestanden haben) zu Recht erfolgt ist. Profitieren Sie von meiner jahrelangen Erfahrung im Prüfungsrecht (klicken Sie hier auf unseren Seiten dazu). Ich kann zielgenau bewerten, ob sich eine Anfechtung des Gutachtens lohnt und wie die Erfolgsaussichten sind.