Falschaussage – was nun?
Eine Falschaussage vor Gericht zieht unangenehme Folgeverfahren nach sich. Für die Betroffenen stellt sich eine Vielzahl von Fragen. Ob die Aussage falsch oder richtig war ist oft gar nicht leicht zu beuteilen: So kann es sein, dass ein Zeuge das aussagt, woran er sich erinnert. Allerdings ist es falsch. Dieser Zeuge hat zwar falsch ausgesagt, allerdings aus seiner Sicht die Wahrheit gesagt. Liegt der Fall so, liegt keine Falschaussage vor. Für die Betroffenen stellen sich eine Vielzahl von Fragen: Kann eine falsche Aussage vor Gericht korrigiert werden? Gibt es Strafmilderung, wenn die Falschaussage zugunsten von Angehörigen gemacht worden ist? Gibt es einen Eintrag ins Führungszeugnis, wenn eine Verurteilung wegen Falschaussage erfolgt? Und: Was kostet der Anwalt? Dies und mehr klärt dieser Beitrag.
1. Wann liegt eine Falschausage vor?
2. Kann die Falschaussage korrigiert werden?
3. Gibt es Strafmilderung, wenn die Falschaussage zugunsten von Angehörigen gemacht wurde?
4. Welche Strafe gibt es für Falschaussage? Eintrag ins Führungszeugnis?
5. Was der Unterschied zwischen Falschausage und Meineid?
6. Was kostet der Anwalt für die Strafverteidigung?
1. Wann liegt eine Falschaussage vor?
Eine Falschaussage liegt vor, wenn ein Zeuge vor Gericht absichtlich die Unwahrheit gesagt hat.
Nicht ausreichend ist es, wenn der Zeuge zwar etwas Falsche gesagt hat, aber davon ausgegangen ist, es wäre die Wahrheit. Wichtig: Wenn sich der Betroffene nicht sicher ist, muss er dies dem Gericht sagen.
Kern der Strafverteidigung ist häufig, ob der Zeuge wirklich absichtlich die Unwahrheit gesagt hat oder ob er nur seine Erinnerung wieder gegeben hat. Hier liegen große Chancen in der Verteidigung. Ich habe in mehreren Verfahren wegen Falschaussage deswegen Freisprüche erstritten. Fragen Sie nach. Vielleicht ist Ihr Fall auch dafür geeignet.
Wenn der Beschuldigte vor Gericht lügt, liegt eine Falschaussage i.S.d. § 153 StGB ebenfalls nicht vor.
2. Kann die Falschaussage korrigiert werden?
Ja, es geltend folgende Grundregeln:
2.1.
Korrigiert sich der Zeuge noch während seiner Vernehmung im Gerichtssaal, liegt keine Falschaussage vor.
2.2.
Hat der Zeuge den Gerichtssaal schon verlassen, kann er seine Aussage noch korrigieren. Erfolgt dies, bevor das Urteil gefällt wird, ist es in aller Regel rechtzeitig. Möglich ist dies praktisch nur bei Prozessen, die mehrere Tage andauern. Der Zeuge müsste dann zum Gericht gehen und sagen, dass er sich korrigieren will.
In diesen Fällen liegt zwar begrifflich eine falsche Aussage vor. Wegen der rechtzeigen Korrektur kann es aber eine mildere Strafe geben.
2.3.
Korrigiert sich der Zeuge noch später – also erst nachdem das Urteil gefällt ist – so liegt eine Falschaussage vor. Allerdings wird man zu Gunsten des Zeugen immer bewerten, dass er sich korrigiert hat.
3. Gibt es Strafmilderung, wenn die Falschaussage zugunsten von Angehörigen gemacht wurde?
Ja. Das Gesetz gibt Zeugen, die Anghörige des Angeklagten, ein Zeugnisverweigerungsrecht. Wer also dadurch, dass er die Wahrheit sagt, die Angehörigen belasten würde, soll das nicht tun müssen. Nach dem Gesetz können diese Zeugen daher schweigen.
Wer in dieser Situation aber nicht schwiegt, sondern die Unwahrheit sagt, begeht eine Falschaussage.
Da die Notlage von Zeugen, die zugunsten von Angehörigen aussagen, allgemein bekannt ist, kann auch in diesen Fällen die Strafe für eine Falschaussage gemildet oder ganz von Strafe abgesehen werden.
4. Welche Strafe gibt es für Falschaussage? Eintrag ins Führungszeugnis?
4.1.
Die Mindeststrafe sind 3 Monate Freiheitsstrafe.
In bestimmten Fällen kann statt der Freiheitsstrafe auch eine Geldstafe verhängt werden. Dies wäre mindestens 90 Tagessätze, was 3 Monatsnettogehältern entspricht.
4.2.
Ein Eintrag ins Führungszeugnis erfolgt immer dann, wenn die Strafe größer als 3 Monate ist, d.h.: nur wer die gesetzliche Mindeststrafe erhält, bekommt keinen Eintrag ins Führungszeugnis.
5. Was ist der Unterschied zwischen Falschaussage und Meineid?
Falschaussage ist die falsche Aussage des Zeugen vor Gericht.
Zum Meineid wird die Falschaussage, wenn der Zeuge vereidigt wird.
Die Vereidigung erfolgt nur sehr selten, geschätzt in 1 % aller Zeugenvernehmungen.
Die Strafe für Meineid ist hoch: Mindesstrafe: Ein Jahr Freiheitsstrafe.
6.Was kostet der Anwalt für eine Strafverteidigung?
Eine durchschnittliche Strafverteidigung wegen Falschaussage einschließlich Vertretung in einer Gerichtsverhandlung (ein Verhandlungstag) kostet ca. 850,00 €.
Eine erste Beratung kostet zumeist ca. 80,00 €.
Haben Sie Fragen: Vertrauen Sie auf meine Erfahrung von 10 Jahren auf dem Gebiet der Strafverteidigung. Rufen Sie mich an (0511. 220 620 60) oder mailen mir ( tarneden@tarneden.de“).