BAföG Datenabgleich Vermögen
BAföG Datenabgleich Vermögen
Die BAföG-ämter prüfen im Datenabgleich ab, ob die BAföG-bezieher korrekte Angaben zu ihrem Vermögen gemacht haben. Wer bei diesem Datenabgleich auffällt, erhält ein Anhörungsschreiben vom BAföG.amt. Dort wird er aufgefordert, sich zu dem vermeintlich nicht angegebenen Vermögen zu äußern. Für die Betroffenen schließen sich unangenehme Folgeverfahren an. Zu unterscheiden ist das Rückforderungsverfahren von einem Strafverfahren wegen Betruges. Wie erfolgt ein Datenabgleich? Was ist im Rückforderungsverfahren zu beachten? Und: Schließt sich ein Betrugsverfahren an? Mehr dazu in diesem Beitrag.
1. Wie erfolgt ein Datenabgleich in BAföG-verfahren?
2. Muss ich BAföG zurück zahlen bei verschwiegenem Vermögen?
3. Gibt es ein Strafverfahren wegen Betruges bei verschwiegenem Vermögen?
1. Wie erfolgt ein Datenabgleich in BAföG-verfahren?
Die BAföG-stellen (Studentenwerke) tätigen eine Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern: Dort werden in aller Regel die steuerfrei gestellten Kapitalerträge abgefragt. Die Freistellung erfolgt durch den so genannen Freistellungsauftrag. Dieser wird bei Banken unterschrieben, um Kapitalerträge von der Kapitalerstragssteuer freizustellen. Diese Freistellungsauftrage sind zentral beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt.
Nach § 45 d EStG i.Vm. § 41 Abs. 4 BAföG ist das Bundeszentralamt für Steuern berechtigt, den Studentenwerken diese Auskünfte zu erteilen.
Wird der BAföG-Stelle ein Freistellungsauftrag gemeldet für ein Vermögen, dass im BAföG.antrag nicht angegeben worden ist, leiten die Studentenwerke dann Rückforderungsverfahren ein.
In diesen wird der Betroffene zunächst gebeten sich zu dem Freistellungsauftrag zu äußern.
2. Muss ich BAföG zurück zahlen bei verschwiegenem Vermögen?
Wenn der Betroffene Vermögen nicht angegeben hat, dass er kannte, muss das BAföG in aller Regel zurück gezahlt werden.
Anders kann es sein, wenn der Betroffene von dem Vermögen nichts gewusst hat. War dem Betroffenen das Vermögen tatsächlich nicht bekannt, muss er auch nicht zurück zahlen.
Es gibt hier viele denkbare Fallkonstellationen. Es kann sich sehr lohnen, hier genau zu prüfen, ob eine Rückforderung abgewendet werden kann. Näheres Dazu finden Sie hier in meinem Fachbeitrag zum Thema Rückforderung von BAföG.
3. Gibt es ein Strafverfahren wegen Betruges bei verschwiegenem Vermögen?
In aller Regel ja. Nach meiner Erfahrung geben die BAföG-stellen praktisch alle Fälle von Rückforderungen wegen nicht angegebenen Vermögens an die Staatsanwaltschaften zur Prüfung, ob ein Betrug vorliegt.
Was im Strafverfahren wegen BAföG-betruges zu beachten ist, finden Sie hier in meinem Fachbeitrag zum BAföG-Betrug.
© RECHTSANWALT ROLF TARNEDEN